Allgemein:
Die Beobachtungen werden durch die Ausgleichung verbessert. Diese Größe der Verbesserungen ist abhängig von der Gewichtung, also von der Genauigkeit der Beobachtung. Je niedriger das Gewicht umso höher wird die Beobachtung verbessert. Hat eine Beobachtung eine hohe Genauigkeit, so fällt sie stärker ins Gewicht und erhält eine geringe Verbesserung. Der reine Betrag der Verbesserung kann nicht zur Beurteilung der Güte einer Beobachtung herangezogen werden.
Mit der normierten Verbesserung (NV) betrachtet man die Verbesserung im Verhältnis zu ihrer Genauigkeit. Geht man von einer hundertprozentig kontrollierten Beobachtung aus, dann bedeutet:
NV | |
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1 | Die normierte Verbesserung der Beobachtung entspricht der vorgegebenen Standardabweichung |
2 | Die normierte Verbesserung der Beobachtung entspricht dem Zweifachen der vorgegebenen Standardabweichung |
3 | Die normierte Verbesserung der Beobachtung entspricht dem Dreifachen der vorgegebenen Standardabweichung |
Je nach Vorschriften werden unterschiedliche Bedingungen an die normierte Verbesserung gestellt. So definiert der Erhebungserlass in Nordrhein-Westfalen, dass die normierte Verbesserung (NV) bei zwei Dritteln aller Beobachtungen kleiner als 1 sein sollte.
In diesem Fenster wird eine Statistik über die NV und die Verbesserungen angezeigt.
Erhebungserlass (ErhE) NRW: Unter Zugrundelegung der Normalverteilung wird die Standardabweichung von 68 % der Messwerte eingehalten (Sicherheitswahrscheinlichkeit 68 %, k = 1)
Erhebungserlass (ErhE) NRW: Als größte zulässige Abweichung (Grenzwert) eines Messwertes wird das Doppelte der vorgegebenen Standardabweichung festgesetzt (Sicherheitswahrscheinlichkeit 95 %, k = 2).