Turmhöhenbestimmung im horizontalen Hilfsdreieck
Zur Turmhöhenbestimmung sind zwei Basispunkte gegeben und jeweils auf diesen wurden Richtungen und Vertikalwinkel zu unzgänglichen Punkten gemessen. Das Modul berechnet die Lagekoordinaten und die Höhen zu diesen Neupunkten. Die Berechungsansätze können auch aus der Messauswertung automatisch generiert werden. Im Messdatenprotokoll müssen hierzu die Basispunkte mit Hilfe der Identifikationskennungen (801) definiert werden. Bei der Messauswertung sucht KAVDI dann diese Basispunkte und generiert für die unzugäglichen Punkte den entsprechenden Berechnungsansatz.
Der Zielpunkt (Turm) wird von beiden Basispunkten aus bestimmt. In das Ergebnis fließt das Mittel aus diesen Bestimmungen ein. Die Differenz der Bestimmungen wird nun mit der Maximalen Fehlergrenze verglichen und falls diese überschritten wird, wird die Zeile mit einer Warnung gekennzeichnet.
Erster / Zweiter Basispunkt | Instrumentenhöhe | Richtung (Zweiter / Erster Basispunkt) | Z-Dist | Schraegstrecke | Prismenhöhe (Zweiter / Erster Basispunkt) |
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A | 1,60 m | 358,6720 gon | 120 gon | 131,810 gon | 1,50 m |
B | 1,60 m | 196,2785 gon | 80 gon | 131,815 gon | 1,50 m |
Punktkennzeichen | Richtung auf Stpkt 1 (A → T) | Vertikalwinkel auf Stpkt 1 (A → T) | Richtung auf Stpkt 1 (B → T) | Vertikalwinkel auf Stpkt 1 (B → T) |
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T | 347,6945 gon | 151,9800 gon | 202,8770 gon | 107,980 gon |
Bei der Auswertung der Turmhöhenbestimmung (Vorwärtssschnitt) wird das Steuerkennzeichen 5 (erstmalig gemessener Punkt) jetzt in das Mittebildungskennzeichen 0 (Neupunkt erstmalig berechnet) konvertiert.